Anleiterbares Fenster – DLK (Drehleiter mit Korb)
Der zweite Rettungsweg nach § 33 (2) MBO kann auch über eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit geführt werden. Sofern die Oberkante der Brüstung des zum Anleitern bestimmten Fensters mehr als 8 m oberhalb der Geländeoberfläche liegt, müssen Hubrettungsfahrzeuge der Feuerwehr verwendet werden. Um solche Fahrzeuge einsetzen zu können, benötigt die Feuerwehr besondere Flächen für das sichere Aufstellen der Hubrettungsfahrzeuge. Je nach Bundesland sind hierfür die „Richtlinie über die Flächen für die Feuerwehr“ oder die „DIN 14095“ zu beachten. Abhängig von der Anordnung der Aufstellflächen (entlang von Außenwänden oder rechtwinklig zu Außenwänden) ist eine unterschiedliche Dimensionierung der Flächen erforderlich. Dabei gilt sowohl Mindest- wie Maximalabstände als auch Mindestflächen einzuhalten.