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Begehbare Druckkammer
Die maximale Türöffnungskraft an den Türen der innen liegenden Sicherheitstreppenräume und deren Vorräumen sowie an den Türen der Vorräume der Feuerwehraufzugsschächte darf, gemessen am Türgriff, höchstens 100 N betragen. Dies gilt sinngemäß auch als Standard für Sicherheitstreppenräume in Nichthochhäusern und für tolerierbare Türöffnungskräfte bei Unterdrücken durch maschinelle Rauchabzugsanlagen.
An einem Treppenraum, der vergleichbar einer Druckbelüftungsanlage unter Druck gesetzt wird, kann der Teilnehmer erfahren, wie sich der vermeintlich geringe, tatsächlich in der Praxis auswirkt. Der Teilnehmer versucht, die Tür im Zuge des Rettungsweges zu öffnen und erfährt unmittelbar die Druckkräfte.
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