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Rauchentwicklung

Die Vorbeugung gegen Rauchausbreitung ist gemäß § 14 MBO zentraler Bestandteil der Schutzziele des Baurechts. Damit direkt verbunden sind die weiteren Schutzziele der MBO: Rettung von Menschen und Tieren und wirksame Löscharbeiten ermöglichen. Zur Erlangung der Schutzziele sind Maßnahmen zur Behinderung einer Rauchausbreitung, zur Rauchableitung und zur Reduzierung von Brandlasten in Rettungswegen erforderlich. Das Vorhandensein von brennbaren Baustoffen und Materialien kann im Brandfall bereits zu einer starken Verrauchung der Rettungswege führen. Für das entstehende Brandrauchvolumen sind Art und Umfang der Brandlasten ausschlaggebend.

Rauchentwicklung
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